Besprechungsraum der Kanzlei mit Holzmöbeln und Fenster

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Wir prüfen Ihre Unterlagen, sagen Ihnen, wie wir Ihre Lage einschätzen, und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die Erstberatung gibt es zum Festpreis von 190 € netto.

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).

Die Frist beginnt mit dem Zugang, in der Regel also an dem Tag, an dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten liegt. Das Datum auf dem Schreiben zählt nicht. Die Frist endet drei Wochen später am gleichen Wochentag (§ 188 Abs. 2 BGB).

  • Aufhebungsvertrag vorgelegt? Unterschreiben Sie nicht sofort. Lassen Sie den Vertrag erst prüfen.
  • Arbeitsuchend melden. Bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sind es bis zum Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie davon erfahren haben (§ 38 Abs. 1 SGB III).
Rechenbeispiel
Kündigung liegt im Briefkasten
Montag, 5. Oktober 2026
Letzter Tag für die Klage
Montag, 26. Oktober 2026

Notieren Sie sich den Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankam.

Wobei wir Sie vertreten

Wir beraten und vertreten ausschließlich die Arbeitnehmerseite, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Berlin. Zu jedem Thema steht hier, was wir tun und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen zum Beispiel, ob das Kündigungsschutzgesetz für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, ob der Betriebsrat angehört wurde und ob Form und Fristen stimmen. Wenn Sie es wollen, erheben wir innerhalb der drei Wochen Klage.

Was wir tun

  • Kündigung und Arbeitsvertrag prüfen
  • Klagefrist berechnen
  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einreichen
  • Sie im Gütetermin und im Kammertermin vertreten

Was Sie mitbringen

  • Kündigungsschreiben
  • Das Datum, an dem die Kündigung bei Ihnen ankam
  • Arbeitsvertrag und spätere Änderungen
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

Porträt von Rechtsanwältin Hanna Voigt
Rechtsanwältin Hanna Voigt

Wir vertreten nur Beschäftigte

Hanna Voigt ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2017 hat sie die Kanzlei in der Knesebeckstraße in Charlottenburg gegründet. Seit 2021 arbeitet Rechtsanwalt Jonas Ebert mit ihr zusammen.

Arbeitgeber vertreten wir nicht. Deshalb gibt es bei uns keine Interessenkonflikte, und Sie müssen nicht fragen, auf welcher Seite wir stehen.

Die Beratung ist auch per Telefon oder Video möglich. Ihre Unterlagen schicken Sie uns dann vorab per E-Mail.

„Im ersten Gespräch sage ich Ihnen, wie ich Ihre Lage einschätze, auch wenn die Einschätzung ungünstig ausfällt. Ob Sie klagen, verhandeln oder es dabei belassen, entscheiden Sie.“

Hanna VoigtFachanwältin für Arbeitsrecht

So läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab

Wie lange die einzelnen Schritte dauern, hängt vom Gericht und vom Einzelfall ab. Fest steht nur die Frist von drei Wochen für die Klage.

  1. Tag 0

    Die Kündigung geht Ihnen zu

    Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten liegt, nicht das Datum auf dem Schreiben. Ab jetzt laufen drei Wochen.

  2. In den ersten Tagen

    Erstberatung und Meldung bei der Agentur für Arbeit

    Wir sehen uns Kündigung und Arbeitsvertrag an und besprechen mit Ihnen, ob eine Klage sinnvoll ist. Melden Sie sich außerdem arbeitsuchend. Endet Ihr Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, haben Sie dafür nur drei Tage.

  3. Bis Tag 21

    Klage beim Arbeitsgericht Berlin

    Wir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin ein, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. Das Gericht stellt die Klage dem Arbeitgeber zu und setzt einen Gütetermin an.

  4. Einige Wochen später

    Gütetermin

    Im Gütetermin versucht das Gericht, eine Einigung zu erreichen. Oft geht es dabei um eine Abfindung. Eine Einigung ist möglich, aber nicht sicher.

  5. Einige Monate später

    Kammertermin, falls es keine Einigung gibt

    Einigen sich beide Seiten nicht, verhandelt die Kammer den Fall und entscheidet durch Urteil. Auch in diesem Termin ist noch ein Vergleich möglich.

Was die Beratung kostet

Die Erstberatung hat einen festen Preis. Was ein Verfahren kostet, hängt vom Gegenstandswert ab. Wir nennen Ihnen die Zahlen, bevor Sie sich entscheiden.

Erstberatung zum Festpreis

190 €netto

226,10 € inkl. 19 % USt. · Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)

Erstberatung anfragen

Was die Erstberatung umfasst

Ein Gespräch von bis zu 60 Minuten, in der Kanzlei, per Telefon oder Video.

Wir prüfen Ihre Unterlagen, berechnen die Fristen, sagen Ihnen, wie wir Ihre Lage einschätzen, und besprechen die nächsten Schritte.

Beauftragen Sie uns danach, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die spätere Vergütung angerechnet.

Mit Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, holen wir die Deckungszusage für Sie ein.

Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung tragen, steht in Ihrem Vertrag.

Achten Sie auf die Wartezeit: Arbeitsrechtsschutz gilt meist erst drei Monate nach Vertragsbeginn.

Kosten vor dem Arbeitsgericht

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn Sie den Prozess gewinnen (§ 12a ArbGG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an.

Unsere Vergütung richtet sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert. Bei einer Kündigungsschutzklage sind das meist drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG).

Bei geringem Einkommen ist Prozesskostenhilfe möglich.

Werdegang

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    2012

  • Angestellte Anwältin in einer arbeitsrechtlichen Kanzlei

    Berlin-Mitte

    2012–2016

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

    2016

  • Gründung der Kanzlei Voigt

    Knesebeckstraße, Berlin-Charlottenburg

    2017

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

    im Deutschen Anwaltverein

    seit 2018

  • Rechtsanwalt Jonas Ebert tritt in die Kanzlei ein

    2021

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf Fragen, die wir oft hören. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie an kanzlei@voigt-arbeitsrecht.example

Stand der Angaben: September 2026

Erstberatung anfragen

Schildern Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag. Unterlagen wie Kündigung oder Arbeitsvertrag schicken Sie am einfachsten per E-Mail. Alles, was Sie uns mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Telefon
030 23125 781Während der Sprechzeiten
E-Mail
kanzlei@voigt-arbeitsrecht.exampleKündigung und Vertrag gern als PDF oder Foto anhängen.
Kanzlei
Knesebeckstraße 31, 10623 Berlin-CharlottenburgS-Bahn Savignyplatz, 4 Min. · U2 Ernst-Reuter-Platz, 8 Min.

Ihre Anfrage

Hilft uns bei der Fristberechnung.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
9–18 Uhr
Freitag
9–15 Uhr

Eilige Fälle

Läuft Ihre Frist in den nächsten Tagen ab, rufen Sie bitte an.

030 23125 781